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   LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2005 - L 8 AL 398/04   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2005 - L 8 AL 398/04 (https://dejure.org/2005,97572)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30.06.2005 - L 8 AL 398/04 (https://dejure.org/2005,97572)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30. Juni 2005 - L 8 AL 398/04 (https://dejure.org/2005,97572)
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  • BSG, 15.03.1979 - 11 RA 36/78

    Bindend bewilligte Umschulungsförderung - Umschulungswechsel

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2005 - L 8 AL 398/04
    Eine negative Beschäftigungsprognose besteht erst dann, wenn voraussichtlich nach Abschluss der Umschulung praktisch keine Chance zur Erlangung eines Arbeitsplatzes besteht (vgl BSG, Urteil vom 15. März 1979 - 11 RAr 36/78 - BSGE 48, Seite 92, 96).
  • BSG, 18.09.1997 - 11 RAr 85/96

    BfA - Arbeitsmarkt - Zweckmäßigkeit - Förderung - Bewertungsmaßstab

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2005 - L 8 AL 398/04
    Eine negative Beschäftigungsprognose kann erst dann gestellt werden, wenn die Ausbildung auf berufliche Tätigkeiten vorbereitet, für die innerhalb angemessener Zeit auf dem in Betracht kommenden Arbeitsmarkt voraussichtlich keine nennenswerten Beschäftigungsmöglichkeiten vorhanden sind, wenn also eine Eingliederung überhaupt nicht erwartet werden kann (vgl BSG, Urteil vom 18. September 1997 - 11 RAr 85/96 - SozR 3-4100 § 34 Nr. 4 zu § 34 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AFG).
  • BSG, 18.05.2000 - B 11 AL 107/99 R

    Berufliche Rehabilitation bei eingeschränkter Eignung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2005 - L 8 AL 398/04
    Zwar trifft es zu, dass Leistungen der beruflichen Rehabilitation grundsätzlich nur gewährt werden können, wenn der Behinderte die Ausbildung für einen Beruf anstrebt, in dem eine gesundheitliche Gefährdung möglichst vollständig und auf Dauer vermieden wird (vgl BSG, Urteil vom 18. Mai 2005 - B 11 AL 107/99 R - Behindertenrecht 2001, Seite 151).
  • BSG, 15.11.1979 - 7 RAr 6/79

    Interessengemeinschaft Behinderter und ihrer Freunde Ludwigshafen e.V. - nicht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2005 - L 8 AL 398/04
    Danach liegt eine Behinderung vor, wenn die Fähigkeit beeinträchtigt ist, durch Erwerbstätigkeit Erwerbseinkommen zu erzielen; ausreichend ist die Beeinträchtigung im bisherigen Beruf (vgl BSG, Urteil vom 28. Februar 1974 - 7 RAr 27/72 - ">56%20AFG%20Nr.%201#0 | " style="color:red" title="');">SozR 4100 § 56 AFG Nr. 1; Urteil vom 15. November 1979 - 7 RAr 6/79 - aaO Nr. 8; siehe auch Senatsbeschluss vom 23. Mai 1997 - L 8 Ar 15/97 - Senatsurteil vom 25. März 1999 - L 8 AL 108/98 - Senatsurteil vom 24. Juni 2004 - L 8 AL 125/03 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2003 - L 8 AL 536/01

    Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2005 - L 8 AL 398/04
    Der sozial-rechtliche Herstellungsanspruch hat folgende Voraussetzungen: 1. Der Sozialleistungsträger muss eine gesetzliche oder eine aus einem bestehenden Sozialrechtsverhältnis resultierende Verpflichtung verletzt haben, die ihm gerade gegenüber dem Anspruchsteller oblag, 2. die Pflichtverletzung muss als nicht hinweg denkbare Bedingung - zumindest gleichwertig neben anderen Bedingungen - ursächlich einen Nachteil des Betroffenen bewirkt haben, 3. die verletzte Pflicht muss darauf gerichtet gewesen sein, den Betroffenen gerade vor den eingetretenen Nachteilen zu bewahren; es muss also ein Schutzzweckzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Nachteil iS eines inneren Zusammenhangs bestehen (vgl BSG, Urteil vom 25. Januar 1996 - 7 RAr 60/94 - ">86a%20SVG%20Nr.%202#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-3200 § 86a SVG Nr. 2; Senatsurteil vom 27. November 1997 - L 8 Ar 145/97 - Seite 9f des Urteilsabdrucks; Senatsurteil vom 30. Januar 2003 - L 8 AL 536/01 - IV der Entscheidungsgründe).
  • BSG, 27.01.2005 - B 7a/7 AL 20/04 R

    Abgrenzung bzw Förderung der beruflichen Aus- oder Weiterbildung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2005 - L 8 AL 398/04
    Daran hält der Senat nach Überprüfung fest, zumal das BSG im Urteil vom 27. Januar 2005 (- B 7a/7 AL 20/04 R -) bekräftigt hat, dass die Tatbestandsvoraussetzungen des § 77 Abs. 1 Nr. 3 (und auch der Nr. 4) durch den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch ersetzt werden können.
  • BSG, 25.01.1996 - 7 RAr 60/94

    Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch bei nicht erkennbarer Gesetzesänderung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2005 - L 8 AL 398/04
    Der sozial-rechtliche Herstellungsanspruch hat folgende Voraussetzungen: 1. Der Sozialleistungsträger muss eine gesetzliche oder eine aus einem bestehenden Sozialrechtsverhältnis resultierende Verpflichtung verletzt haben, die ihm gerade gegenüber dem Anspruchsteller oblag, 2. die Pflichtverletzung muss als nicht hinweg denkbare Bedingung - zumindest gleichwertig neben anderen Bedingungen - ursächlich einen Nachteil des Betroffenen bewirkt haben, 3. die verletzte Pflicht muss darauf gerichtet gewesen sein, den Betroffenen gerade vor den eingetretenen Nachteilen zu bewahren; es muss also ein Schutzzweckzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Nachteil iS eines inneren Zusammenhangs bestehen (vgl BSG, Urteil vom 25. Januar 1996 - 7 RAr 60/94 - ">86a%20SVG%20Nr.%202#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-3200 § 86a SVG Nr. 2; Senatsurteil vom 27. November 1997 - L 8 Ar 145/97 - Seite 9f des Urteilsabdrucks; Senatsurteil vom 30. Januar 2003 - L 8 AL 536/01 - IV der Entscheidungsgründe).
  • BSG, 05.06.2003 - B 11 AL 59/02 R

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - Entscheidung über die Anerkennung einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2005 - L 8 AL 398/04
    Die Anerkennungsentscheidung der Beklagten, die einen Verwaltungsakt darstellt (vgl dazu BSG, Urteil vom 5. Juni 2003 - B 11 AL 59/02 R - ">86%20SGB%20III%20Nr.%201#0 | " style="color:red" title="');">SozR 4-4300 § 86 SGB III Nr. 1), richtet sich nach § 86 SGB III. Nach Prüfung der dort genannten Voraussetzungen hat die Beklagte mit Bescheid vom 29. Juli 2002 entschieden, dass die fragliche Maßnahme den Erfordernissen des § 86 SGB III "mit Ausnahme der arbeitsmarktpolitischen Zweckmäßigkeit entspricht".
  • BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 66/02 R

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - vorherige Beratungspflicht und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2005 - L 8 AL 398/04
    Nach einer Entscheidung des BSG vom 3. Juli 2003 (B 7 AL 66/02 R - Seite 11 des Urteilsabdrucks) setzt § 77 Abs. 1 Nr. 3 SGB III (anders als § 33 Abs. 1 Satz 2 AFG) die vorherige Zustimmung ausdrücklich voraus und könne nicht im obigen Sinne ausgelegt werden.
  • BSG, 28.02.1974 - 7 RAr 27/72

    Zum Begriff des Behinderten iSv AFG §§ 56 ff.

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2005 - L 8 AL 398/04
    Danach liegt eine Behinderung vor, wenn die Fähigkeit beeinträchtigt ist, durch Erwerbstätigkeit Erwerbseinkommen zu erzielen; ausreichend ist die Beeinträchtigung im bisherigen Beruf (vgl BSG, Urteil vom 28. Februar 1974 - 7 RAr 27/72 - ">56%20AFG%20Nr.%201#0 | " style="color:red" title="');">SozR 4100 § 56 AFG Nr. 1; Urteil vom 15. November 1979 - 7 RAr 6/79 - aaO Nr. 8; siehe auch Senatsbeschluss vom 23. Mai 1997 - L 8 Ar 15/97 - Senatsurteil vom 25. März 1999 - L 8 AL 108/98 - Senatsurteil vom 24. Juni 2004 - L 8 AL 125/03 -).
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